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Männerspielzeug

Angebot Freie Waffen


Freie Waffen Alle CO² Waffen, 4,5mm BB liefern wir inkl. zwei CO²-Kartuschen und 500 Schuß 4,5mm (.177) Rundkugeln.
Unter Frei Waffen finden Sie Pistolen, Revolver und Gewehre, die an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden dürfen.
Dazu gehören Schreckschuss- und Gas-Waffen, Luftgewehre und CO²-Waffen.




Freie Waffen

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Pistole 08 cal. 4,5 mm (.177)


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Legends Pistole P08 cal. 4,5 mm (.177) BB inlc. 500 cal. .177 BB Schuss und 2 CO² Kapseln 12gr. Die CO² Pistole ...

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Zoraki Modell 906 9mm Selbstladepistole im Klaiber 9mm P.A.K Schwarz Eine der kompaktesten und preiswertesten SRS Pistolen ...

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[WFEBK30527] 155.00 €

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Ein preiswertes Luftgewehr im Stil der Colt M4-Gewehre. Dieses Model wird von Crossman im Kaliber 4,5mm (.177) hergetellt und ...

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Freie Waffen

Unter Freie Waffen werden gemeinhin solche Waffen zusammengefasst, die nach dem Waffengesetz ohne besondere behördliche Erwerbserlaubnis in der Regel von Personen ab 18 Jahren erworben werden dürfen.
Eingeschränkt sind hier nur Personen, gegen die auf Grund einer amtlichen Verfügung ein Waffenverbot ausgesprochen wurde.
Im einzelnen gehören folgende Waffen zu den Freien Waffen:



Freie Waffen Übersicht

  1. Hieb- und Stoßwaffen
  2. Luftdruckwaffen, deren Geschossenergie unter 7,5 Joule liegt, mit entsprechenden Prüfzeichen.
  3. SRS Waffen, also Schreckschuss-Reizstoff- und Signalwaffen, mit entsprechenden Prüfzeichen.
  4. Einläufige Einzellader-Waffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)


1. Hieb-Stoßwaffen

Allerdings gibt es einige Waffen, die das Waffengesetz hier ausschließt, wie z.B. Wurfsterne.
Unter die Hieb-und Stoßwaffen fallen unter anderem

  • Schwerter
  • Dolche


2. Luftdruckwaffen

Wir kennen hier die sogeannnten Luftgewehre oder Luftpistolen.
Allerdings muss es sich zum einen nicht nur um Luft handeln und zum anderen kann das Gas, bzw. Gas-Gemisch, Luft oder CO2, auch anders behandelt werden.
Unter diese Waffen wie unter 2. fallen unter anderem

  • CO2 - Waffen

    Also jene Pistolen, Revolver und Gewehre, die mit einer oder mehreren CO2-Kartuchen bestückt werden, und wo das komprimierte CO2 dazu genutzt wird, das Geschoss anzutreiben.
  • Federdruck

    Pistolen, Revolver oder Gewehre, bei denen mechanisch eine Feder gespannt wird, und die komprimierte Luft vor dieser Feder nach auslösen das Geschoss antreibt.
  • Druckluft-Waffen

    Bei diesen Waffen wird mit Hilfe einer Pumpe eine Kammer oder ein Reservoir mit komprimierter Luft gefüllt. Diese komprimierte Luft wird dann für den Antrieb des Geschosses genutzt.


3. SRS-Waffen

Wobei SRS für
- Schreckschuss
- Reizstoff
- Signal
steht. Unter diese Waffen fallen die sogenannten

  • Schreckschuss-Waffen

  • Gas-Pistolen und Gas-Revolver

  • Signal-Waffen

Im Grunde handelt es sich hier um die gleichen Waffen.
Diese Waffen können mit Patronen geladen werden, die nicht über feste Geschosse verfügen, also Kartuschenmunition, die lediglich über einen kleinen Treibsatz verfügen, der einen lauten Knall verursacht (Schreckschuss), sogenannte Platzpatronen.
Ebenso kann diese Patrone auch neben dem Treibsatz mit einem Reizstoff versehen sein.
Diese Reizstoffe treten in der Regel nach dem Schuss durch den Lauf in Gasform aus. (Gas-Waffen)
Auf den Lauf dieser Waffen kann in der Regel ein kleiner Becher aufgeschraubt werden, über den dann eine Pyrotechnische Munition verschossen werden kann, wie z.B. Signalsterne.
Diese Signalmunition ist nicht gleichzusetzen, mit z.B. Seenot-Signalmunition, die einen deutlich größeren Umfang und Treibsatz hat.



4. Perkussionswaffen

Üblicherweise werden diese Waffen als Vorderlader-Waffen bezeichnet.
Das ausschlaggebende Merkmal ist aber nicht die Vorderlader-Eigenschaft, sondern die folgenden Merkmale, die alle zutreffen müssen:

  • Einläufige
  • Einzellader-Waffen
  • mit Zündhütchenzündung (Perkussionszündung)
  • deren Modell erstmals vor dem 01.01.1871 hergestellt wurde!

Hierzu gehören definitiv keine Revolver.



Was bedeutet nun Frei Waffen

Hier wird lediglich der Erwerb für volljährige Personen erlaubt.
Das bedeutet nicht auch die Erlaubnis zum Führen.
Hinsichtlich dem Führen, dem Transport, dem Schießen und der Aufbewahrung gelten für diese Waffen selbstverständlich die Regeln des Waffengesetzes auch weiterhin. Die Waffen unter 2. und 3. und 4. müssen vorgeschriebene, gesetzliche Kennzeichnungen aufweisen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: Information Waffenrecht





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